Hausordnung für das Evangelische Kreuzgymnasium

1. Unterricht
1. Unterricht
1.1 Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten entsprechen dem Aushang des Stundenplanes. Veränderungen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.

Normalplan / Hitzeplan

01. Stunde: 08.00 Uhr – 08.45 Uhr / 08.00 Uhr – 08.30 Uhr
02. Stunde: 08.50 Uhr – 09.35 Uhr / 08.30 Uhr – 09.00 Uhr
03. Stunde: 09.55 Uhr – 10.40 Uhr / 09.30 Uhr – 10.00 Uhr
04. Stunde: 10.45 Uhr – 11.30 Uhr / 10.00 Uhr – 10.30 Uhr
05. Stunde: 11.45 Uhr – 12.30 Uhr / 10.45 Uhr – 11.15 Uhr
06. Stunde: 12.35 Uhr – 13.20 Uhr / 11.15 Uhr – 11.45 Uhr
07. Stunde: 13.25 Uhr – 14.10 Uhr / 12.15 Uhr – 12.45 Uhr
08. Stunde: 14.15 Uhr – 15.00 Uhr / 12.45 Uhr – 13.15 Uhr
09. Stunde: 15.05 Uhr – 15.50 Uhr / 13.20 Uhr – 13.50 Uhr
10. Stunde: 15.55 Uhr – 16.40 Uhr / 13.50 Uhr – 14.20 Uhr

1.2 Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen bzw. Vertretungsunterricht sind den Informationstafeln zu entnehmen.

1.3 Unterrichtsverzögerung

Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat und erhält dort entsprechende Informationen oder Anweisungen.

1.4 Unterrichtsversäumnisse
  • Eltern und volljährige Schüler informieren das Sekretariat am Erkrankungstag telefonisch bis spätestens 8.00 Uhr. Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Unterrichtstagen nachzureichen.
  • Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so kann er nur durch die Lehrkraft entlassen werden. Die Entlassung minderjähriger Schüler erfolgt nur nach telefonischer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung erfolgt immer im Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung ist stets nachzureichen.
  • Erscheint ein Schüler erst nach Unterrichtsbeginn, ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
1.5 Beurlaubungen
  • Eine Beurlaubung muss im Voraus beantragt werden, in der Regel 10 Tage vor dem beantragten Termin. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen gewährt der Klassenleiter bzw. Tutor. Bei längeren Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.
  • Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen und nur vom Schulleiter gewährt werden. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung muss rechtzeitig – in der Regel 10 Tage vor dem beantragten Termin – der Schulleitung vorgelegt werden.
1.6 Unentschuldigtes Fehlen

Liegt keine fristgerechte Entschuldigung oder Beurlaubung und auch kein Attest vor, gilt die Abwesenheit vom Unterricht als unentschuldigtes Fehlen.

2. Pausen
2.1 Mittagspausen

Mittagspausen werden im jeweiligen Stundenplan ausgewiesen.

2.2 Raumwechsel
  • Der Raumwechsel erfolgt zu Beginn der Pause.
  • Der unterrichtende Lehrer räumt und verschließt zu Beginn der Hofpausen den Klassenraum bzw. den Fachraum.
  • Alle Schüler der Klassen 5 bis 9 verlassen in den regenfreien großen Pausen zügig die Unterrichtsräume. Aufenthaltsbereiche in den Pausen sind der Schulhof und die Cafeteria.
  • Ein Klingelzeichen vor Ende der großen Pausen fordert die Schüler auf, zügig die Klassen-, Fach- und Kursräume aufzusuchen.
3. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
3.1 Einlasszeiten

Die Einlasszeiten in das Schulgebäude regelt ein Schließplan.

3.2 Schulfremde Personen

Allen schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgelände nur nach Anmeldung im Sekretariat gestattet. Ausnahmen sind von der Schule angesetzte Termine und Veranstaltungen.

3.3 Mitführen von Tieren

Das Mitführen von Tieren ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

3.4 Fachräume

Fachräume und Sporthalle dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten und genutzt werden. Genaueres regeln entsprechende Fachraumordnungen.

3.5 Verlassen des Schulgeländes
  • Alle Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit das Schulgelände nicht verlassen. Ausgenommen ist die im Stundenplan ausgewiesene Mittagspause. Schüler, die in dieser Zeit die Schule verlassen wollen, müssen eine Genehmigung der Eltern vorlegen.
  • Die Schüler verlassen unmittelbar nach Unterrichtsende, nach dem Mittagessen, nach Ende der GTA und AGs oder nach Ende schulischer Veranstaltungen das Schulgelände.
3.6 Ballspielen und Sportgeräte
  • Das Ballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
  • Die Benutzung von Sportgeräten wie Inlinern, Skate- und Kickboards ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
3.7 Feuchtbiotop

Das Betreten des Beckens und der angrenzenden Sandflächen ist nicht gestattet. Jegliche Verschmutzung des Wassers ist zu vermeiden.

3.8 Schneebälle

Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

3.9 Elektronische Geräte

Elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Tablets dürfen von Schülern der Klassen 5 bis 8 auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung eines Lehrers benutzt werden.

Im Unterricht ist allen Schülern die Nutzung der oben genannten elektronischen Geräte nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.

Bei Verstoß gegen diese Regel ist der Lehrer befugt, das Gerät einzuziehen. Es wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers an die Schulleitung frühestens am nächsten Schultag, spätestens einen Tag vor den nächsten Ferien zurückgegeben. Für Schäden an eingezogenen Geräten wird nicht gehaftet. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Unterrichtes bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

3.10 Fahrzeuge

Beim Befahren des Schulgeländes ist höchstens Schrittgeschwindigkeit gestattet. Dabei ist auf sich dort befindende Personen Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit anzupassen. Kraftfahrzeuge sind außerhalb des Schulgeländes, Fahrräder in den Fahrradständern auf dem Schulhof abzustellen.

3.11 Sicherheitsgefährdende Gegenstände

Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und pyrotechnischen Erzeugnissen ist untersagt.

3.12 Jugendgefährdende Medien

Das Mitbringen oder Verbreiten von jugendgefährdenden Medien ist verboten.

3.13 Drogen
  • Für das gesamte Schulgelände gilt Rauchverbot sowie das Verbot des Mitbringens und Konsums von Alkohol und jedweder anderer Drogen.
  • Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke sind bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
4. Ordnung in den Räumen
4.1 Arbeitsplatz

Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle von den Schülern auf die Tische gestellt. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich.

4.2 Fenster

Fenster dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers geöffnet werden.

4.3 Ordnungsdienst
  • In den Klassen und Kursen wird ein wöchentlich wechselnder Ordnungsdienst eingerichtet. Der Ordnungsdienst unterstützt das Reinigungspersonal mit folgenden Arbeiten:
    • nach jeder Stunde: Klassenraum lüften, Tafel säubern,
    • nach der letzten Stunde: Fenster schließen, Grobmüll beseitigen und nach Bedarf fegen, Licht ausschalten.
  • Die Klassen 5 bis 7 sind für die Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich. Es gilt ein gesonderter Reinigungsplan.
  • Die Klassen 8 bis 12 sind für die Sauberkeit in der Cafeteria und in den Schüleraufenthaltsräumen verantwortlich. Es gelten gesonderte Reinigungspläne.
5. Sonstiges
5.1 Mülltrennung

Es gilt im gesamten Schulgelände das Prinzip der Müllvermeidung und Mülltrennung.

5.2 Schließfächer

Die Schüler legen ihre Garderobe in den Schließfächern ab. Fehlen diese, wird die Garderobe in den Klassenräumen abgelegt. Die Nutzung der Schließfächer unterliegt einer gesonderten Schließfachordnung.

5.3 Wert- und Fundsachen
  • Wertsachen und größere Geldbeträge sollen grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden. In Ausnahmefällen können diese im Sekretariat kurzzeitig zur sicheren Aufbewahrung abgegeben werden. Eine Haftung für Fahrräder, Wertsachen und Bekleidung wird nicht übernommen. Für die Aufbewahrung von Musikinstrumenten steht ein Raum zur Verfügung.
  • Fundsachen sind bei den Hausmeistern abzugeben bzw. abzuholen.
5.4 Sachschäden und Verletzungen
  • Sachschäden im Schulhaus oder auf dem Schulgelände sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  • Verletzungen sind ebenfalls im Sekretariat zu melden.
5.5 Fluchtwege

Im Schulgebäude hängen Hinweisschilder, die den Fluchtweg kennzeichnen. Fluchtwege sind frei zu halten. Näheres regelt die Alarmordnung.

5.6 Aushänge

Aushänge im Schulhaus bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Ausgenommen davon sind Bekanntmachungen der Fachschaften und der SV an den dafür vorgesehenen Stellen.

5.7 Veranstaltungen

Alle schulischen und außerschulischen Veranstaltungen müssen bei der Schulleitung mindestens eine Woche vorher schriftlich angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung.

Die Hausordnung tritt zu Beginn des Schuljahrs 2017/2018 in Kraft.

Unterrichtszeiten

Normalplan

01. Stunde: 08.00 Uhr – 08.45 Uhr 
02. Stunde: 08.50 Uhr – 09.35 Uhr 
03. Stunde: 09.55 Uhr – 10.40 Uhr 
04. Stunde: 10.45 Uhr – 11.30 Uhr 
05. Stunde: 11.45 Uhr – 12.30 Uhr 
06. Stunde: 12.35 Uhr – 13.20 Uhr 
07. Stunde: 13.25 Uhr – 14.10 Uhr 
08. Stunde: 14.15 Uhr – 15.00 Uhr 
09. Stunde: 15.05 Uhr – 15.50 Uhr 
10. Stunde: 15.55 Uhr – 16.40 Uhr